AGB Gästeführer
VERTRAGS- VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER STUTTGART MARKETING GMBH FÜR GÄSTEFÜHRUNGEN
Sehr geehrte Gäste der Stadt Stuttgart,
die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen der Stuttgart-Marketing GmbH – nachstehend „STMG“ abgekürzt - und Ihnen - nachstehend „der Gast“ - bzw. dem Auftraggeber der Gästeführung in Bezug auf die Vermittlungstätigkeit der STMG, andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem von der STMG vermittelten Gästeführer. Diese Bedingungen werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrages, der im Falle ihrer Buchung zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer zu Stande kommt. Lesen Sie daher bitte diese Bedingungen vor Ihrer
Buchung aufmerksam durch.
1. Definition; Stellung der STMG und des Gästeführers; anzuwen-
dende Rechtsvorschriften; Vermittlung der Führung von Fremdun-
ternehmen
1.1. „Turnusführungen“ im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind Führun-
gen, die von der STMG als offene, für einzelne Gäste und kleinere Privatgrup-
pen jederzeit zugänglich, zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden und mit
entsprechender Vorausbuchung gebucht werden können. "Auftragsführungen"
sind Führungen, die für private Gruppen und gewerbliche Auftraggeber auf-
grund einer entsprechenden vorherigen verbindlichen Buchung des Auftrag-
gebers und Bestätigung durch die STMG durchgeführt werden.
1.2. Der Gästeführer erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen
als unmittelbarer Vertragspartner des Gastes bzw. des Auftraggebers als
selbstständiger Dienstleister. Die STMG ist ausschließlich Vermittler des
Vertrages zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung und dem
ausführenden Gästeführer.
1.3. Soweit die STMG neben der Gästeführung weitere Leistungen vermittelt,
gilt: Die STMG hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Rei-
seleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die
Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der STMG
vorliegen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen der STMG als Anbieter verbundener
Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Form-
blatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotä-
tigkeit der STMG) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetz-
lichen Verpflichtungen ist die STMG im Falle des Vorliegens der Vorausset-
zungen nach 1.2 und 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des
im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrags über die Gästeführung. Die
STMG haftet daher bei solchen Aufträgen bzw. Führungen nicht für Angaben
zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leis-
tungsmängel in Zusammenhang mit der Führung. Dies gilt nicht, soweit die
Gästeführung vertraglich vereinbarte Leistung einer Pauschalreise oder eines
sonstigen Angebots ist, bei der die STMG unmittelbarer Vertragspartner des
Gastes, bzw. des Auftraggebers ist.
1.5. Eine etwaige Haftung der STMG aus dem Vermittlungsvertrag und aus
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften
über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon un-
berührt.
1.6. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast, bzw.
dem Auftraggeber der Führung finden in erster Linie die mit dem Gästeführer,
bzw. der STMG als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend
diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vor-
schriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Auf das Vermitt-
lungsverhältnis mit der STMG finden in erster Linie die mit der STMG getroffe-
nen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit
der STMG in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die ge-
setzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesor-
gung Anwendung.
1.7. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschrif-
ten, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer bzw. die Vermittlungs-
tätigkeit der STMG anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes
bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Ver-
tragsverhältnis mit dem Gästeführer und der STMG ausschließlich deut-
sches Recht Anwendung.
1.8. Die Bestimmungen in Ziff. 1.2 bis 1.5 gelten auch für die Vermittlung von
Führungen, welche nicht durch Gästeführer, sondern durch fremde Unterneh-
men und Institutionen angeboten und durchgeführt werden. Die Anbieter/Ver-
tragspartner des Gastes bzw. des Auftraggebers sind in der jeweiligen Aus-
schreibung sowie, bei Auftragsführungen, in der Buchungsbestätigung be-
zeichnet. Für solche Führungen gelten die Geschäftsbedingungen der jeweili-
gen Anbieter, soweit diese mit dem Gast, bzw. dem Auftraggeber nach den
gesetzlichen Bestimmungen rechtswirksam vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers bei Auf-
tragsführungen; Hinweis auf das Widerrufsrecht
2.1. Für alle nachstehend aufgeführten Buchungswege gilt:
a) Erfolgt die Buchung von Auftragsführungen durch einen in diesen Bedingun-
gen als "Auftraggeber" bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Un-
ternehmen (Privat- gruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reisever-
anstalter, Incentive- oder Event- Agentur, Reisebüro) so ist dieser als alleiniger
Auftraggeber Vertragspartner der STMG im Rahmen des Vermittlungsvertra-
ges, bzw. des Gästeführers im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit
er nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäft-
licher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in die-
sem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder
sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.
b) Die STMG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§
312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Gästeführungen als Ver-
träge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die
im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mo-
bilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien)
oder außerhalb geschlossener Geschäftsräume abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über
die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§ 611 ff., 615 BGB) gelten
(siehe hierzu auch Ziff. 5. und 6. dieser Vertragsbedingungen).
2.2. Für Buchungen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-
Mail erfolgen, gilt:
a) Mit seiner Buchung bietet der Gast, bzw. der Auftraggeber dem jeweiligen
Gästeführer, dieser vertreten durch die STMG als rechtsgeschäftlicher Vertre-
ter, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leis-
tungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen
verbindlich an und erteilt gleichzeitig der STMG den entsprechenden Vermitt-
lungsauftrag.
b) Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Buchungsbestä-
tigung zustande, welche die STMG als Vertreter des Gästeführers vornimmt
und die bei Turnusführungen keiner bestimmten Form bedarf, bei Auftragsfüh-
rungen rechtsverbindlich – ausgenommen sehr kurzfristige Buchungen -
schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgt. Bei verbindlichen telefonischen Bu-
chungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der
schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbar-
ten Vorauszahlung.
2.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online
Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) über
das Internet oder Onlinemedien erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internet-
portal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Lö-
schung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars
eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung er-
läutert wird.
b) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen
sind angegeben. Soweit der Vertragstext im Onlinebuchungssystem gespei-
chert wird, wird der Gast bzw. der Auftraggeber über diese Speicherung und
die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“
bietet der Gast, bzw. der Auftraggeber dem Gästeführer den Abschluss des
Dienstvertrages über die Führung auf der Grundlage dieser Vertrags- Vermitt-
lungsbedingungen verbindlich an und erteilt gleichzeitig der STMG den Ver-
mittlungsauftrag. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt.
d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zah-
lungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes bzw. des Auf-
traggebers auf das Zustandekommen eines Dienstvertrages mit dem Gäste-
führer entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gästeführer bzw. die
STMG als dessen Vertreter sind vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Ver-
tragsangebot des Gastes bzw. des Auftraggebers anzunehmen oder nicht.
e) Die STMG übernimmt mit der Annahme des Vermittlungsauftrages keine
Garantie und kein Beschaffungsrisiko dahingehend, dass tatsächlich ein der
Buchung des Gastes bzw. des Auftraggebers entsprechender Vertrag mit ei-
nem Gästeführer vermittelt werden kann.
f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast
bzw. beim Auftraggeber zu Stande, welche die STMG als Vermittler und Ver-
treter des Gästeführers vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner be-
stimmten Form.
g) Die Buchungsbestätigung erfolgt entweder sofort nach Vornahme der Bu-
chung des Gastes bzw. des Auftraggebers durch Betätigung des Buttons "zah-
lungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Bu-
chung in Echtzeit) oder - nach entsprechender elektronischer Eingangsbestä-
tigung der Buchung des Gastes bzw. Auftraggebers - nach Absendung der
Buchung in der angegebenen oder vereinbarten Form schriftlich, per E-Mail
oder per Fax.
h) Im Falle einer sofortigen Buchungsbestätigung in Echtzeit am Bildschirm
wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Bu-
chungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Dienstvertrages mit
dem Gästeführer bzw. des Vermittlungsauftrages an die STMG ist jedoch nicht
davon abhängig, dass der Gast bzw. der Auftraggeber diese Möglichkeiten zur
Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird die STMG dem Gast
bzw. dem Auftraggeber zusätzlich zu der am Bildschirm dargestellten Bu-
chungsbestätigung eine zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer sol-
chen zusätzlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls
nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Dienstvertrages mit dem
Gästeführer.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen;
Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Führungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung
der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätz-
lich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchfüh-
rung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet.
Vielmehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers nach Maßgabe der
erforderlichen Qualifikation der STMG. Auch im Falle der Benennung oder aus-
drücklichen Vereinbarung eines bestimmten Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbe-
sondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten
Gästeführer zu ersetzen.
3.3. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungs-
beschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und
Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reise-
büros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbe-
triebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertrag-
lichen Leistungen, die im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung oder den mit
der STMG und/oder dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen stehen,
sind für die STMG und den Gästeführer nicht verbindlich.
3.4. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leis-
tungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der STMG oder dem
Gästeführer, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen
wird.
3.5. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des
Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbe-
sondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gäste-
führer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, so-
weit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Füh-
rung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Gastes
bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen
bleiben unberührt
3.6. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.
3.7. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Füh-
rungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die
vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Gast, bzw. den Auftraggeber
nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages
mit dem Gästeführer. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsver-
hältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes bzw. der Teilnehmer
des Auftraggebers an der Führung so erheblich beeinträchtigt werden, dass
die Durchführung für den Gast bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer
objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem Füh-
rungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten,, so bleibt
es sowohl dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer bzw. der
STMG als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung
ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Gästeführer bzw. die STMG
als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Gastes bzw. des Auftrag-
gebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungs-
kosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprü-
che des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwen-
dungsersatz begründet sind.
4. Preise, Zahlung, Umbuchung
4.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und
zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein. Eintrittsgelder,
Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten
Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führun-
gen innerhalb der im Rahmen der Gästeführungen besuchten Sehenswürdig-
keiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den
Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich verein-
bart sind.
4.2. Für die Bezahlung gilt:
a) Die STMG wird als Vermittler im Rahmen der Bezahlungsvorgänge als In-
kassobevollmächtigte des Gästeführers tätig.
b) Sowohl bei Turnusführungen, als auch für Auftragsführungen wird grund-
sätzlich Vorauskasse durch den Gast bzw. den Auftraggeber nach Maßgabe
der nachfolgenden Bestimmungen vereinbart.
c) Bei Turnusführungen kann die Zahlung im Ladenlokal der STMG („i-Punkt“),
mit Kreditkarte, mit EC-Karte oder per Bankeinzug erfolgen. Zahlungen mit EC-
Karte sind bei telefonischen Buchungen nicht möglich. Barzahlungen an den
Gästeführern selbst sind nur nach entsprechender Vereinbarung in Ausnah-
mefällen möglich.
d) Bei Auftragsführungen kann die STMG nach Vertragsabschluss (Zugang
der Buchungsbestätigung beim Auftraggeber) eine Anzahlung i.H.v.20% des
Gesamtpreises der Führung sowie eine Restzahlung oder - unter Verzicht auf
eine Anzahlung - die gesamte Zahlung 4 Wochen vor Führungsbeginn zur Zah-
lung fällig stellen. Eine Anzahlung bzw. sonstige Zahlungen vor Führungsbe-
ginn sind nicht zu leisten, wenn in der Buchungsbestätigung/Rechnung aus-
drücklich vermerkt ist, dass die Bezahlung nach der Führung oder in bar vor
Beginn an den Gästeführern erfolgt. In diesem Fall kann die Zahlung aus-
schließlich durch Überweisung oder per Kreditkarte geleistet werden.
e) Zahlungen aus dem Ausland haben grundsätzlich spesen- und gebührenfrei
für die STMG zu erfolgen.
4.3. Ist der Gästeführer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und
in der Lage und besteht seitens des Gastes bzw. des Auftraggebers gegen-
über dem Gästeführer bzw. der STMG kein gesetzliches oder vertragliches
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sind der Gästeführer bzw. die
STMG als dessen Vertreter, soweit vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung mit
angemessener Fristsetzung nicht innerhalb des vereinbarten Fälligkeitszeit-
raums gezahlt werden, berechtigt, vom Dienstvertrag über die Gästeführung
bzw. dem Vermittlungsvertrag zurückzutreten und den Gast bzw. den Auftrag-
geber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 7 dieser Bedingungen zu belas-
ten. Diese Rechte stehen dem Gästeführer bzw. STMG nicht zu, wenn der
Gast bzw. Auftraggeber den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
4.4. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
a) Der Gast bzw. der Auftraggeber werden darauf hingewiesen, dass bei Ver-
trägen über Gästeführungen kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf
Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Termins der Führung, die Uhrzeit,
des Ausgangs- bzw. Abfahrtortes und des Zielortes der Führung (Umbuchung)
besteht).
b) Sofern in Ausnahmefällen eine Umbuchung möglich ist, kann die kann die
STMG die Durchführung einer Umbuchung 6 Werktage vor Führungsbeginn
von einem mit dem Gast bzw. dem Auftraggeber im Einzelfall zu vereinbaren-
den Bearbeitungsentgelts abhängig machen.
c) Später als 6 Werktage vor Führungsbeginn ist grundsätzlich keine Umbu-
chung mehr möglich, sondern nur eine Kündigung des Dienstleistungsvertra-
ges mit dem Gästeführer gemäß Ziffer 6. dieser Bedingungen und gleichzeiti-
ger Neubuchung.
d) Für Änderungen der Rechnungsanschrift gelten die Regelungen in Ziff. b)
und c) entsprechend.
5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
5.1. Nehmen der Gast, bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen,
ohne dass dies vom Gästeführer oder der STMG zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
5.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1
und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf
Nachholung der Gästeführung besteht.
b) Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen
anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige
Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen bös-
willig unterlässt.
6. Kündigung und Rücktritt durch den Gast, bzw. den Auftraggeber
6.1. Bei Turnusführungen ist ein Kündigungs- und Rücktrittsrecht grundsätzlich
ausgeschlossen. Insoweit gelten die Bestimmungen in Ziff. 5.1 und 5.2. ent-
sprechend.
6.2. Für Auftragsführungen gilt:
a) Der Auftraggeber kann den Vertrag mit dem Gästeführer nach Vertragsab-
schluss bis zum 6. Werktag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei
kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in
Textform wird jedoch dringend empfohlen. Für die vorstehenden Frist ist der
Zugang der Kündigungserklärung des Gastes bzw. des Auftraggebers bei der
STMG zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maß-
geblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an die STMG als Vertreter
des Gästeführers zu richten.
b) Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber, die vom 5. bis zum 3. Werktag
vor Führungsbeginn erfolgt, wird seitens der STMG ein Bearbeitungsentgelt
i.H.v. 20% des vereinbarten Gesamtpreises der Führung berechnet, welches
auch entsprechende Ansprüche des Gästeführers im Zusammenhang mit der
Kündigung des Dienstvertrages mit diesem abgilt. Dem Auftraggeber bleibt es
vorbehalten, dem Gästeführer bzw. der STMG nachzuweisen, dass diesen
kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall bzw. Kosten entstanden sind. In
diesem Fall hat der Auftraggeber nur die jeweils geringeren Aufwendungen
bzw. Kosten zu ersetzen.
c) Bei einer Kündigung später als 3 Werktage vor Führungsbeginn und am Tag
der Führung selbst wird die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig. Der
Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrech-
nen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwen-
dung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig un-
terlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Führung,
insbesondere den Kosten eines Bustransports, Verpflegung, Getränke, Ein-
trittsgelder usw. sind jedoch vom Gästeführer bzw. der STMG an den Auftrag-
geber nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern
ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergü-
tung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
6.3. Für die vorstehenden Fristen ist der Zugang der Kündigungserklärung des
Auftraggebers bei der STMG zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten
Geschäftszeiten maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an
die STMG als Vertreter des Gästeführers zu richten.
6.4. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder
vertragliche Kündigungsrechte des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle
von Mängeln der Dienstleistungen des Gästeführers bzw. der Vermittlungsleis-
tungen der STMG sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche un-
berührt.
7. Kündigung wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bei Turnusführungen
7.1. Der Gästeführer bzw. die STMG als dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter
können den Vertrag über die Durchführung der Gästeführung bei Turnusfüh-
rungen kündigen, wenn eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht er-
reicht wird.
7.2. Die STMG ist verpflichtet, den Gast sofort zu informieren, sobald feststeht,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die Führung nicht
durchgeführt wird.
7.3. Im Falle einer Absage hat der Gast das Recht, an der gleichen Führung
zu einem anderen Zeitpunkt teilzunehmen. Wünscht der Gast dies nicht, wird
der gezahlte Preis der Führung sofort zurückerstattet. Weitergehende Ansprü-
che, insbesondere bezüglich der Kosten einer An- und Abreise sind ausge-
schlossen, soweit die Absage nicht durch den Gästeführer oder die STMG zu
vertreten ist.
8. Haftung des Gästeführers und der STMG; Versicherungen
8.1. Für die Haftung der STMG wird auf 1.3 dieser Bedingungen verwiesen.
8.2. Eine Haftung des Gästeführers ist unbeschränkt,
- soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks ge-
fährdet
- soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Gästeführers beschränkt auf Schäden, die
durch den Gästeführer oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden.
8.3. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlas-
sungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswür-
digkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht wer-
den, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte
Pflichtverletzung des Gästeführers ursächlich oder mitursächlich war.
8.4. Den Teilnehmern von Turnusführungen sowie den Auftraggebern
und Teilnehmern von Auftragsführungen wird der Abschluss einer Rei-
serücktrittskostenversicherung dringend empfohlen. Eine solche Reise-
rücktrittskostenversicherung ist im Preis der Gästeführungen nicht ein-
geschlossen.
9. Führungszeiten, Pflichten des Gastes bzw. des Auftraggebers
9.1. Für Turnusführungen gilt, dass diese zu den vereinbarten Zeiten durch-
geführt werden und eine Verschiebung des Beginns bzw. eine Wartezeit des
Gästeführers auf das Eintreffen von Gästen auch dann nicht in Betracht kommt, wenn diese unverschuldet am pünktlichen Erscheinen gehindert sind.
9.2. Für Auftragsführungen gilt:
a) Der Gast bzw. der Auftraggeber ist gehalten, bei der Buchung oder recht-
zeitig vor dem verein-barten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzu-
geben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt auf-
genommen werden kann. Die STMG wird dem Auftraggeber bzw. einer be-
nannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer
des ausführenden Gästeführers mitteilen.
b) Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollten die Teilneh-
mer des Auftraggebers verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem
Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Füh-
rung mitzuteilen und den voraus- sichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintref-
fens zu benennen. Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Füh-
rung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar
ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende
geschäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden
können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Gästefüh-
rer generell zur Absage der Führung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsan-
spruch des Gästeführers die Regelung in Ziff. 6 dieser Bedingungen entspre-
chend.
9.3. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Auftraggebers sind verpflichtet, etwa-
ige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber
dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus man-
gelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden An-
sprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.4. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der
Führung sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die
Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz ent-
sprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerecht-
fertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rücker-
stattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im
Falle einer mangelhaften Durchführung der Gästeführung bleiben hiervon un-
berührt.
10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insb.
dem Corona-Virus)
10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den
Gästeführer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen
Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht
werden.
10.2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Verein-
barung ein Kündigungsrecht aufgrund Leistungsänderungen aufgrund behörd-
licher Auflagen zur Durchführung von Gästeführungen ausgeschlossen ist, so-
weit Gästeführungen nicht allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich ver-
boten sind.
10.3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelun-
gen oder -beschränkungen des Gästeführers bei der Inanspruchnahme von
Leistungen (insb. das evtl. Tragen eine Mund-Nasen-Schutzes) zu beachten;
dies gilt auch, soweit im Rahmen der Leistungen Einrichtungen Dritter (z.B.
Museen, Ausstellungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Gastronomie oder
sonstige Einrichtungen) besucht werden und für den Besuch dort besondere
Zugangs-Anforderungen gelten. Im Falle von auftretenden typischen Krank-
heitssymptomen erklärt sich der Kunde einverstanden, den Gästeführer bzw.
Anbieter unverzüglich verständigen
10.4. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt des Gäste-
führers vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Gästeführung geltenden
behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.
11. Hinweis zur alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Der Gästeführer ist im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch
den Gast wegen vermeintlich nicht ordnungsgemäßer Erbringung der vertrag-
lichen Leistungen um eine zügige und kulante Erledigung bemüht. Aufgrund
entsprechender gesetzlicher Verpflichtung wird jedoch darauf hingewiesen,
dass weder der Gästeführer, noch die STMG als Vermittler an einer Einrich-
tung oder Institutionen zur außergerichtlichen Streitbeilegung bzw. Schlichtung
beteiligt sind. Es wird gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO darauf hingewiesen, dass
die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ breitstellt. Beachten Sie jedoch bitte
unbedingt, dass die Kontaktierung dieser Plattform die Pflicht zur Anzeige ver-
meintlicher Mängel bzw. der vertraglichen Leistungen des Gästeführers wäh-
rend der Führung nicht ersetzt.
11.2. Für Gäste bzw. Auftraggeber, die keinen allgemeinen Wohn- bzw. Ge-
schäftssitz in einem Land der Europäischen Union oder in der Schweiz haben
wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Gel-
tung des deutschen Rechts vereinbart.
11.3. Soweit eine vollständige Bezahlung vor Ort an den Gästeführer bzw. die
STMG vereinbart ist, sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort der Gäste-
führung.
11.4. Der Gast, bzw. der Auftraggeber können Klagen gegen den Gästeführer,
bzw. die STMG nur an deren allgemeinen Gerichtsstand erheben.
11.5. Für Klagen des Gästeführers, bzw. der STMG gegen den Gast, bzw. den
Auftraggeber ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes, bzw. des Auftrag-
gebers maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Per-
son des öffentlichen oder privaten Rechts oder haben der Gast, bzw. der Auf-
traggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers, bzw. der STMG deren Wohn- bzw.
Geschäftssitz.
© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.
Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2006 – 2023
Vermittlerin der Gästeführungen ist:
Stuttgart-Marketing GmbH,
HR-Nr. HRB 15709, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart,
Geschäftsführer: Armin Dellnitz, Martin Rau
Rotebühlplatz 25, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 2228100, Fax: 0711 2228251
E-Mail: touren@stuttgart-tourist.de;
Homepage: www.stuttgart-tourist.de