Taxis in Stuttgart

Taxi

Wo rufe ich an, um ein Taxi zu bestellen?

Bei der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart können Sie unter der Telefonnummer +49 (0) 711 55 10 000 rund um die Uhr ein Taxi bestellen oder für den nächsten Tag vorbestellen.

Bundesweit erreichbar ist die Taxi-Auto-Zentrale unter +49 (0) 711 19 410.

Ich möchte gerne ein Taxi bestellen, habe aber keine Vorstellung davon, welche Optionen ich habe und welche Preise ich erwarten kann. Wo bekomme ich einen Überblick?

Ein unabhängiger Taxirechner ist BetterTaxi. Er bietet Planung, Bestellung und Abrechnung von Taxi- und Flughafentransfers. Basierend auf aktuellen Taxipreisen berechnet BetterTaxi die strecken- und zeitabhängigen Taxikosten.

Darüber hinaus sucht BetterTaxi in Echtzeit nach einer verfügbaren, zuverlässigen und günstigen Taxizentrale, einem Fahrdienst für Ihre Stadtfahrt oder Flughafentransfer.

Was kostet mich die Taxifahrt?

Mit dem Taxirechner Taxi-Fahrpreis können Sie durch die Eingabe von Start- und Zieladresse die voraussichtlichen Taxikosten für Ihre Fahrt in Stuttgart berechnen lassen.

Welche Rechte habe ich als Fahrgast?

Jeder Fahrgast sollte wissen, dass

  • er am Taxistand immer die freie Fahrzeugwahl hat,
  • alle Taxis Nichtrauchertaxis sind,
  • ihn jedes Taxi in den Stadtgebieten Stuttgart, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen und als Ziel in den gesamten Landkreis Esslingen befördern muss,
  • ihn das Taxi in diesen Gebieten nach Tarif befördern muss,
  • außerhalb dieser Gebiete der Fahrpreis vor Antritt der Fahrt frei vereinbart werden kann,
  • er immer die Fahrstrecke frei wählen kann,
  • er nur den auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreis bezahlen muss,
  • der Mittransport eines Rollstuhls kostenlos ist,
  • er jederzeit Einsicht in die Taxiordnung und den Taxitarif nehmen kann,
  • er sich auf allen Plätzen, auch hinten, angurten muss,
  • ein Blindenhund immer mittransportiert werden muss - und zwar kostenlos -,
  • innerhalb des Bereitstellungsgebiets der Fahrpreisanzeiger erst beim Eintreffen am Bestellort eingeschaltet werden darf,
  • keine dritte, ihm fremde Person, ohne sein Einverständnis mitbefördert werden darf,
  • der Fahrer sein eigenes Haustier nicht mitführen darf,
  • der Fahrer, wenn erforderlich, die Sitzplätze anweisen darf.